Hybrid Steuervorteil 2025: Was Sie über die Besteuerung von Hybrid-Dienstwagen wissen müssen
Joana Eichert | 25.08.2025

Sie denken über einen Hybrid-Dienstwagen nach oder fahren bereits einen? Dann sind Sie hier genau richtig – denn seit 2025 haben sich bei der Dienstwagenbesteuerung von Hybridfahrzeugen einige Dinge geändert. Wer den Übe...
Sie denken über einen Hybrid-Dienstwagen nach oder fahren bereits einen? Dann sind Sie hier genau richtig – denn seit 2025 haben sich bei der Dienstwagenbesteuerung von Hybridfahrzeugen einige Dinge geändert. Wer den Überblick behält, kann beim Hybrid-Steuervorteil in 2025 ordentlich sparen.
Was bedeutet „geldwerter Vorteil“ überhaupt?
Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, haben Sie einen sogenannten geldwerten Vorteil – also ein „Extra“, das versteuert werden muss, weil es wie zusätzliches Gehalt zählt. Der Betrag, der monatlich versteuert wird, richtet sich unter anderem nach dem Fahrzeugtyp – und da können Hybridfahrzeuge aktuell punkten.
Die 0,5 %-Regelung: Noch bis Ende 2024 ein Steuervorteil für Hybridfahrer:innen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Nur Plug-in-Hybride mit mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite profitieren weiterhin vom Firmenwagen Steuervorteil Hybrid – also der 0,5 %-Regelung.
Fahrzeuge, die diese Reichweite nicht erreichen, fallen zurück in die klassische 1 %-Versteuerung. Das kann sich auf Dauer ganz schön summieren – vor allem bei hochpreisigen Modellen.
Übrigens lohnt es sich aufgrund des häufig höheren Anschaffungspreises bei Hybridfahrzeugen aus steuerlichen Gründen, ein Fahrtenbuch zu führen – besonders, wenn man hauptsächlich geschäftlich mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Hier mehr zum Fahrtenbuch erfahren.
Noch günstiger: Die 0,25 %-Regelung für E-Autos
Reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro profitieren sogar von der 0,25 %-Regelung. Hier wird nur ein Viertelprozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – das spart im Vergleich zum Plug-in-Hybrid oder Verbrenner noch mal ordentlich.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
| Fahrzeugtyp | Regelung | Monatswert bei 50.000 € Listenpreis |
|---|---|---|
| Verbrenner | 1 % | 500 € |
| Plug-in-Hybrid (80 km) | 0,5 % | 250 € |
| Reines E-Auto (<70 k €) | 0,25 % | 125 € |
Wichtig: Die 0,25 %-Regelung gilt wirklich nur für vollelektrische Fahrzeuge, die unter der Preisgrenze liegen. Hybridfahrzeuge – egal wie sparsam – sind hier raus.
Kfz-Steuer für Hybridautos: Auch hier gibt es Unterschiede
Auch wenn Plug-in-Hybride offiziell wie Verbrenner besteuert werden, lohnt sich ein genauer Blick. Die Kfz-Steuer richtet sich nach dem Hubraum und dem CO₂-Ausstoß – letzterer ist bei Hybridfahrzeugen in der Regel niedrig.
Seit 2025 gilt: Wer sein Hybridfahrzeug zwischen dem 12.06.2020 und dem 31.12.2024 erstmals zugelassen hat und dessen CO₂-Ausstoß unter 95 g/km liegt, bekommt 30 Euro Steuerfreibetrag. Diese Vergünstigung läuft bis Ende 2025 – auch für Gebrauchte.
Ein kleines Rechenbeispiel:
Ein Hybrid mit 1.600 cm³ Hubraum und CO₂-Ausstoß unter 95 g/km zahlt als Benziner:
- 1.600 / 100 = 16
- 16 x 2 € = 32 €
- 32 € – 30 € Freibetrag = 2 € Kfz-Steuer jährlich
Ziemlich überschaubar, oder?
Wallbox zu Hause? Das lässt sich absetzen!
Noch ein Sparpotenzial: Wer zu Hause eine Wallbox installieren lässt ,um das E-Auto zu laden, kann 20 % von maximal 6.000 € beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung: Eine saubere Rechnung mit Arbeitskosten und ein Überweisungsnachweis.
Zusätzlich gibt’s vom Finanzamt für Hybride 15 € Pauschale monatlich, wenn der Arbeitgeber Ladesäulen stellt. Gibt’s keine Möglichkeit zum Laden? Dann sind 35 € monatlich steuerfrei drin.
Fazit: Der Hybrid Steuervorteil 2025 lohnt sich – wenn man’s richtig angeht
Die neuen Vorgaben zur Dienstwagenbesteuerung von Hybridfahrzeugen sind kein Grund zur Panik – aber ein Grund, genauer hinzusehen. Nur wer die aktuellen Bedingungen für die 0,5 %-Regelung kennt oder sogar auf ein vollelektrisches Modell setzt, kann wirklich Steuern sparen – am besten, indem ein Fahrtenbuch geführt wird.
Noch einfacher wird es übrigens mit dem Vimcar Fahrtenbuch – damit behalten Sie den Überblick über Ihre dienstlichen und privaten Fahrten, ganz ohne Papierkram.
Häufige Fragen zur Dienstwagenbesteuerung bei Hybridfahrzeugen (FAQ)
1. Gilt die 0,5 %-Regelung noch für alle Hybridfahrzeuge?
Nein. Seit 2025 müssen Plug-in-Hybride mindestens 80 km elektrische Reichweite schaffen, um von der 0,5 %-Regelung zu profitieren.
2. Was ist der Unterschied zwischen der 0,5 %- und der 0,25 %-Regelung?
Die 0,5 %-Regelung gilt für bestimmte Plug-in-Hybride, die neue 0,25 %-Regelung nur für reine E-Autos unter 70.000 € Listenpreis – und ist damit steuerlich noch günstiger.
3. Bekomme ich die Steuervergünstigung auch für einen gebrauchten Hybrid?
Ja, solange das Auto zwischen dem 12.06.2020 und dem 31.12.2024 erstmals zugelassen wurde und die CO₂-Grenzen einhält. Die Vergünstigung gilt bis Ende 2025.
4. Kann ich die Kosten für eine Wallbox steuerlich geltend machen?
Absolut! Bis zu 20 % der Installationskosten (max. 6.000 €) lassen sich absetzen – mit korrekter Rechnung und Zahlungsbeleg.
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