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Versteuerung

Homeoffice und der Firmenwagen steht in der Garage?

Hoang Tam Pham | 15.02.2024

Homeoffice und der Firmenwagen steht in der Garage?

Wie Sie jetzt den Firmenwagen im Homeoffice versteuern Während und nach Corona hat sich für viele von uns das Homeoffice etabliert. Auch wenn Sie inzwischen tageweise wieder ins Büro fahren, können Sie den geldwerten Vor...

Wie Sie jetzt den Firmenwagen im Homeoffice versteuern

Während und nach Corona hat sich für viele von uns das Homeoffice etabliert. Auch wenn Sie inzwischen tageweise wieder ins Büro fahren, können Sie den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung verringern – und so Steuern sparen.

Inhalt

Warum ein Firmenwagen versteuert wird

Erlaubt Ihnen die Firma die private Nutzung Ihres Firmenwagens, dann gilt diese private Nutzung als geldwerter Vorteil. Und den müssen Sie wie Ihr Gehalt versteuern.

1%-Regelung oder Fahrtenbuch?

In der Regel wird der Geschäftswagen mit der pauschalen 1%-Methode versteuert. Das ergibt insbesondere dann Sinn, wenn Sie den Wagen häufig privat nutzen. Oder wenn das Fahrzeug nicht allzu teuer war. Das Führen eines Fahrtenbuches ist ratsam, sobald Sie das Auto überwiegend oder ausschließlich geschäftlich nutzen oder bei einem hohen Bruttolistenpreis.

Grundregeln der 1%-Methode

Bei der 1%-Versteuerung werden 1% des Bruttolistenpreises sowie 0,03% für jeden Kilometer des Arbeitswegs versteuert. Das gilt für von der Firma gekaufte und geleaste Fahrzeuge. Rabatte bei der Anschaffung wirken sich nicht auf die Berechnungsgrundlage aus. Allerdings wird die Steuerlast durch Sonderausstattungen erhöht.

Bei der 1%-Versteuerung bezahlen Sie natürlich nicht 1% vom Listenpreis als Steuer. Stattdessen wird dieses eine Prozent als geldwerter Vorteil jeden Monat auf Ihr Gehalt (brutto) aufgeschlagen und entsprechend mit dem für Sie geltenden Steuersatz versteuert.

Firmenwagen-im-Homeoffice-steuern

Wie Sie mit dem Firmenwagen im Homeoffice Steuern sparen

Während und nach Corona hat sich für viele Arbeitnehmer das Arbeiten von zuhause etabliert – der Firmenwagen wird folgerichtig weniger für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt. Das hat Auswirkungen auf den zu versteuernden geldwerten Vorteil.

Bei der pauschalen 1%-Methode wird – ebenfalls pauschal – jeder Kilometer mit 0,03% für den Weg zur Arbeit versteuert. Steht der Wagen aber in der Garage, können Sie eine sogenannte Einzelbewertung veranlassen. Schließlich sind Sie ja weniger gefahren.

Bei der Einzelbewertung werden statt der 0,03% nur 0,002% pro Kilometer berechnet (haufe.de, 17.03.2022). Doch aufgepasst: diese Berechnung lohnt sich nur, wenn Sie weniger als 15 Tage im Monat bzw. 180 Tage im Jahr zum Arbeitsplatz fahren. Darüber kann es sogar teurer werden.

Beispiel: Fahrten zum Arbeitsplatz bei häufigem Homeoffice

Unser Beispiel: Sie fahren einen Dienstwagen mit einem Anschaffungswert in Höhe von 50.000 Euro und versteuern ihn nach der pauschalen 1%-Regelung. Die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitgeber beträgt 30 Kilometer. Hier vergleichen wir die Anzahl der Tage, die Sie im Büro arbeiten.

Arbeiten Sie also häufiger im Büro als zuhause, lohnt sich die Einzelberechnung nicht. Sind Sie aber häufiger im Homeoffice, kann die Einzelbewertung den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens drastisch reduziert werden.

 1%-Versteuerung
pauschal
Einzelbewertung
20 Tage p/M
Einzelbewertung
15 Tage p/M
Einzelbewertung
5 Tage p/M
1%-Pauschale
Bruttolistenpreis
500 Euro500 Euro500 Euro500 Euro
Kilometer
-Pauschale
450 Euro600 Euro450 Euro150 Euro
Geldwerter
Vorteil Summe
950 Euro1.100 Euro950 Euro650 Euro

Wie die Einzelbewertung funktioniert

Wichtig: Genauso wie der Wechsel zwischen Fahrtenbuch und der pauschalen 1%-Methode zur Versteuerung des geldwerten Vorteils, ist die Wahl der Anwendung der Einzelbewertung frühzeitig zu empfehlen, da ein Wechsel im laufenden Jahr nicht möglich ist. Sprechen Sie also mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie weniger als 15 Tage im Monat im Büro arbeiten. Er muss dann die Einzelbewertung bereits in der Lohnabrechnung veranlassen. Außerdem müssen die Tage, an denen Sie tatsächlich ins Büro gefahren sind, vom Arbeitgeber dokumentiert werden.

Die Einzelbewertung ist aber auch rückwirkend möglich. Veranlassen Sie das über Ihre Steuererklärung. Hier müssen dann alle Fahrten einzeln aufgelistet werden.

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Fazit zum Firmenwagen im Homeoffice versteuern

Prüfen Sie vorausschauend und nachträglich Ihre Anwesenheiten am Arbeitsplatz und im Homeoffice. Sind Sie weniger gefahren als ursprünglich geplant, dann kann sich die Einzelbewertung der Fahrten steuerlich lohnen.

FAQs

Ab wieviel Tagen Homeoffice lohnt sich die Einzelbewertung?

Grundsätzlich gilt: Je häufiger Sie zuhause arbeiten als bei Ihrem Arbeitgeber, desto mehr lohnt sich eine Einzelbewertung Ihrer Fahrten zum Arbeitsplatz.

Was passiert, wenn ich wieder vollständig im Büro arbeiten muss?

Ein unterjähriger Wechsel von der Einzelbewertung zurück zur pauschalen Kilometerversteuerung ist nicht möglich. Sie können dennoch rückwirkend die Differenz zwischen bereits versteuerten und tatsächlich gefahrenen Tagen in Ihrer Steuererklärung korrigieren.

Wie weise ich dem Finanzamt nach, wie häufig ich im Homeoffice gearbeitet habe?

Der Arbeitgeber muss bei einer Einzelbewertung Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz dokumentieren und gegenüber dem Finanzamt nachweisen können.

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Autor
Hoang Tam Pham
Aktualisiert
15.02.2024
Lesezeit
4 Min.

In diesem Artikel

Wie Sie jetzt den Firmenwagen im Homeoffice versteuernWarum ein Firmenwagen versteuert wird1%-Regelung oder Fahrtenbuch?Wie Sie mit dem Firmenwagen im Homeoffice Steuern sparenWie die Einzelbewertung funktioniertMaximieren Sie Ihre Effizienz mit dem digitalen Fahrtenbuch von VIMCAR

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