Fuhrparklexikon
Eichrechtskonform
Das Mess- und Eichrecht in Deutschland benennt die Anforderungen, die für Messgeräte wie Waagen, Zähler, Zapfsäulen etc. eingehalten werden müssen, damit diese nach dem Stand der Technik korrekte Messungen durchführen un...
Das Mess- und Eichrecht in Deutschland benennt die Anforderungen, die für Messgeräte wie Waagen, Zähler, Zapfsäulen etc. eingehalten werden müssen, damit diese nach dem Stand der Technik korrekte Messungen durchführen und somit für den kommerziellen Gebrauch zugelassen werden können. Ein Gerät, das diese Anforderungen erfüllt, wird als eichrechtskonform bezeichnet. Ebenso wie die Messgeräte müssen auch Abrechnungen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) bestimmte Anforderungen erfüllen.
Laut europäischer Richtlinie 2014/94/EU muss seit 01.04.2019 der Strom an öffentlichen Ladestationen über eichrechtskonforme Ladesäulen abgegeben werden. In Deutschland bilden MessEG und MessEV (Mess- und Eichverordnung) sowie die Preisangabenvorordnung (PAngV) den rechtlichen Rahmen der europäischen Richtlinie, die angemessene, eindeutige, vergleichbare und transparente Preise vorschreibt. Damit sind bisherige Abrechnungsmodelle wie die Abrechnung nach Ladedauer oder pauschale Vergütungen hinfällig und es wird einheitlich nach verbrauchten Kilowattstunden (kWh) abgerechnet (vgl. PAngV §3). Bisher nicht eichrechtskonforme Wallboxen oder Ladestationen müssen daher umgerüstet werden, um weiter betrieben werden zu dürfen. Eichrechtskonforme Ladesäulen müssen die Zählerdaten an der Station anzeigen und auch über die Abrechnung hinaus speichern. Das Messsystem muss geeicht sein und eine digitale Signatur erstellen können. Damit sind die Voraussetzungen für eine eichrechtskonforme Abrechnung erfüllt.
Definition von eichrechtskonform
Öffentliche Ladestationen und jede andere Ladestation, die kommerziell betrieben wird, muss eine eichrechtskonforme Ladestation sein. Auch halböffentliche Ladestationen müssen eichrechtskonform sein, wenn Ladevorgänge Dritter darüber abgerechnet werden sollen, z.B. bei der Verwendung durch Kunden oder Gäste. Ist der Ladevorgang für Dritte kostenlos, ist keine eichrechtskonforme Wallbox oder Ladestation nötig.Eichrechtskonforme Ladesäulen
Laut europäischer Richtlinie 2014/94/EU muss seit 01.04.2019 der Strom an öffentlichen Ladestationen über eichrechtskonforme Ladesäulen abgegeben werden. In Deutschland bilden MessEG und MessEV (Mess- und Eichverordnung) sowie die Preisangabenvorordnung (PAngV) den rechtlichen Rahmen der europäischen Richtlinie, die angemessene, eindeutige, vergleichbare und transparente Preise vorschreibt. Damit sind bisherige Abrechnungsmodelle wie die Abrechnung nach Ladedauer oder pauschale Vergütungen hinfällig und es wird einheitlich nach verbrauchten Kilowattstunden (kWh) abgerechnet (vgl. PAngV §3). Bisher nicht eichrechtskonforme Wallboxen oder Ladestationen müssen daher umgerüstet werden, um weiter betrieben werden zu dürfen. Eichrechtskonforme Ladesäulen müssen die Zählerdaten an der Station anzeigen und auch über die Abrechnung hinaus speichern. Das Messsystem muss geeicht sein und eine digitale Signatur erstellen können. Damit sind die Voraussetzungen für eine eichrechtskonforme Abrechnung erfüllt.
Bedeutung der eichrechtskonformen Lademöglichkeit für den Fuhrpark
Elektroautos als Firmenwagen unterliegen besonderen Regeln. Sie benötigen keine eichrechtskonforme Ladestation, wenn die Ladung am Arbeitsplatz kostenlos ist. Ist die Aufladung dagegen kostenpflichtig, muss eine eichrechtskonforme Ladestation verwendet werden. Das Gleiche gilt, wenn Mitarbeitende ihr Privatfahrzeug kostenpflichtig am Arbeitsplatz laden. Ist die Aufladung des Privatwagens kostenlos, entfällt auch hier die Pflicht der Eichrechtkonformität. Eine Ausnahme besteht für Mitarbeitende, die ihr E-Auto zuhause aufladen und dies den ArbeitgeberInnen berechnen. Hier muss die Wallbox lediglich über einen MID-zertifizierten Zähler verfügen. Die ArbeitgeberInnen benötigen jedoch einen Nachweis darüber, wie viel Ladestrom vom Dienstwagen verbraucht wurde. Die Regeln hierzu werden vom Unternehmen ausgegeben.Erkennung eichrechtskonformer Wallboxen und Ladesäulen
In der MessEV ist zudem die Kennzeichnung von eichrechtskonformen Ladesäulen festgeschrieben. Sie müssen über das gelbe, runde Eichkennzeichen der Eichbehörde verfügen. Zudem ist die sog. Metrologiekennzeichnung Pflicht, aus der hinter dem Kürzel DE-M die zweistellige Jahreszahl der Anbringung des Kennzeichens gefolgt von der vierstelligen Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle zu entnehmen ist.